Nun ist sie also raus – die lang angekündigte Verordnung des Landes Niedersachsen. Endlich wird berücksichtigt, dass die Infektionen nicht bei kleinen Veranstaltungen oder Restaurantbesuchen auftreten. Daher gibt es jetzt endlich ein kleines Aufatmen für uns kleine Betriebe. Für unsere Veranstaltungen heißt das, dass wir wohl keine Angst mehr haben müssen, schon bald wieder in einen Lockdown geschickt zu werden. Wir freuen uns daher mit unseren Gästen auf aufregende Wochen bei den in diesem Jahr noch anstehenden Events. Leider ist schon (fast) alles ausgebucht. Lediglich 7 Karten für unsere Veranstaltung „Ein Herz und eine Seele – mit Alfred Tetzlaff durch die 1970er“ sind noch zu haben. Das liegt daran, dass einige Gäste den Nachholtermin am 16.10.2021 um 20.00 Uhr im Küchenhaus Meinen aus persönlichen Gründen nicht wahrnehmen können. Weiterhin gilt die Maskenpflicht bei uns im Laden. Diese ist nicht diskutierbar, da es sich um eine Verordnung handelt, an die wir uns zu halten haben, wie die Straßenverkehrsordnung. Bei unseren Veranstaltungen, die stets weniger als 25 Personen umfassen, gilt weiterhin die „3G-Regel“. Auch hiervon können und wollen wir nicht abweichen – denn uns ist an Ihrer und unserer Gesundheit gelegen. Wir freuen uns auf eine schöne Zeit mit unseren Gästen!
Die neue Verordnung – gut für uns!
27.08. 2021