Alljährlich wird an diesem Tag das deutsche Bier, durch das deutsche (eigentlich das bayerische) Reinheitsgebot in den Himmel gelobt – als einzigartig auf der Welt. 1516 erließ Herzog Wilhelm IV. das bayerische Reinheitsgebot, das besagte, dass Bier nur noch aus Wasser, Gerstenmalz und Hopfen hergestellt werden dürfe. Von der Existenz der Hefe wusste man damals noch gar nichts. Diese entdeckte man erst 200 Jahre später. Hintergrund des Erlasses war die Skrupellosigkeit der damaligen Braumeister. Um z. B. einem missratenes Bier doch noch seinen Geschmack zu geben, mischte man solche illustren Dinge wie Pottasche (Aktivkohle), Salz, Ingwer, Branntwein, Pfeffer, Kreide oder gekochte Fischblasen bei. Dem sollte entgegengetreten werden. Übrigens – wem jetzt gerade beim Gedanken an Fischblasen das Würgen durch den Hals ging – diese verwendet Guiness bis heute zum Filtern des Bieres. Übrigens das deutsche Reinheitsgebot wurde bereits 1987 von der EU gekippt. Die deutschen Bierbrauereien verpflichteten sich allerdings damals, weiterhin nach diesem Gebot zu brauen. Und heute? Da braut man genau genommen nicht nach dem deutschen Reinheitsgebot, sondern nach dem deutschen Biergesetz. Nun ja, wer noch mehr über Bier erfahren möchte, der sollte sich einfach für unser Online-Tasting am 8. Mai anmelden. Und wer einmal Bier statt Wein als Begleitung zum Essen haben möchte, der sollte sich überlegen, an unserem Bier-Event am 28. August im Küchenhaus Meinen teilzunehmen. Wir freuen uns auf Sie!
Tag des deutschen Bieres
23.04. 2021